Gemeinsames Ziel von Ihnen –unseren Einsendern – und uns – als Dienstleister – ist die optimale Versorgung Ihrer Patienten. Für die optimale Diagnostik ist die Präanalytik, also die Summe der Abläufe, die der Untersuchung in unserem Labor vorausgehen, von zentraler Bedeutung.
Daher haben wir auf den folgenden Seiten die wesentlichen Informationen zur Beschriftung und Kennzeichnung von Proben, für Begleitdokumente (z.B. Überweisungsscheine), zur Entnahme zum Transport der Probenmaterialien sowie der zu verwendenden Entnahme- bzw. Transportsysteme zusammengestellt.
Probengefässe, Blutabnahmebestecke, Abstrichbestecke etc. sind für Sie kostenlos. Sie können diese direkt bestellen bei der Firma MTU auf dem Bestellformular und per Fax an: 07121 - 9818-595 oder per E-Mail an: bestellung@ weiterleiten. mtu-limbach.de
Das Versandmaterial wird Ihnen dann kostenfrei über DHL zugestellt.
Bei GKV- Versicherten muss grundsätzlich für O III-Untersuchungen der Muster 10- Überweisungsschein für Laboratorien verwendet werden. Auf Wunsch erstellen wir auch individualisierte Auftragsformulare.
Mit Feld 1 können Sie eilige Befunde markieren. Bitte verwenden Sie dieses Feld nur für wirklich eilige Untersuchungen. Geben Sie bitte NICHT die bei uns hinterlegte Telefon-/Faxnummer an, sondern bspw. Ihre Durchwahl, Handynummer, etc. auf die Sie die Mitteilung des eiligen Ergebnisses wünschen.
Feld 2: Die Angabe des Abnahmetages und der Uhrzeit sind im Rahmen der Qualitätssicherung und der Präanalytik unverzichtbar. Bitte machen Sie beide Angaben.
Mit Feld 3, das es auch schon auf dem vorhergehenden Ü-Schein gab, können Sie uns in Verbindung mit der Kennziffer („Ausnahmeziffer“, die Sie bitte oberhalb von Feld 3 eintragen) mitteilen, ob ein Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung besteht oder eine meldepflichtige Erkrankung bereits bekannt ist. Eine Liste der Ausnahmeziffern finden Sie auf unserer Website.
Feld 4 ist bspw. beim Chlamydien-Screening oder bei anderen präventiven Untersuchungen der angegebenen Indikationsbereiche anzukreuzen.
Feld 5: Informationen zu dieser „Checkbox“ erhalten Sie über Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
Feld 6 ist für Krankenhäuser/Kliniken mit Ermächtigung zur ambulanten Behandlung vorgesehen, und wird daher im niedergelassenen Bereich nicht verwendet.
Feld 7: Informationen zu dieser "Checkbox" erhalten Sie über Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
Feld 8: Geschlecht bitte immer angeben!
Patientendaten bitte mit Adrema oder gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen. Scheine bitte nicht falten!
Alle Auftragsformulare müssen folgende Informationen enthalten:
Richtig Falsch
Bis 18 Uhr eingegangene Proben werden im Rahmen der Notfallparameter abgearbeitet. Bakteriologische Proben werden von Montag bis Freitag bis 19 Uhr angelegt, am Samstag bis 13 Uhr.
Probenabholung täglich oder auf Abruf durch unseren Botendienst. Zusätzlich erhalten Sie auch frankierte Versandtaschen.
Bei GKV-Versicherten (gesetzlich krankenversicherten Patienten) muss ein Untersuchungsauftrag, d.h. Überweisungsschein mitgeliefert werden. Ist die nicht der Fall, muss dieser in der Praxis nachgefordert werden. Der Überweisungsschein darf kein späteres Ausstellungsdatum als das der Probennahme tragen. Liefert ein Patient eine Probe ohne Überweisungsschein ab, muss der Patient unterschreiben, dass er binnen 10 Tagen den Überweisungsschein nachreicht und ansonsten die Kosten der Untersuchung selbst tragen muss.
Bei Privatpatienten ist auf Vollständigkeit der Wohn- bzw. Rechnungsanschrift zu achten. Das gelieferte Probenmaterial muss den Anforderungen entsprechen, d.h. korrekt entnommen sein und das richtige Röhrchen verwendet worden sein. Im Labor findet für jedes Probenröhrchen ein Abgleich zwischen Name auf Probe und Name auf Auftragsschein statt.
Entsprechend des Gendiagnostikgesetzes muss für jede Probe, aus der eine humangenetische Untersuchung gewünscht wird, eine Einwilligungserklärung des Patienten mitgeschickt werden. Das entsprechende Formular können Sie hier direkt downloaden oder bei uns im Labor telefonisch anfordern.
Serumproben werden 7 Tage, EDTA-Proben und mikrobiologische Proben werden 3 Tage aufbewahrt (Ausnahme: Allergie, 4 Wochen). Nachforderungen sind daher nur innerhalb dieser Frist möglich, sofern dies sinnvoll und noch genug Material vorhanden ist. Soll eine Probe über diese Frist hinaus aufbewahrt werden, muss dies auf dem Auftrag entsprechend deutlich markiert sein. Entsprechend den Richtlinien des Gendiagnostikgesetzes werden Proben, bei denen eine humangenetische Untersuchung angefordert war, nach Resultaterstellung sofort entsorgt, sodass Nachforderungen in diesen speziellen Fällen nicht möglich sind
Einzelne Laboruntersuchungen werden von uns nicht selbst durchgeführt. Diese fremdversendeten Verfahren erkennen Sie an der Markierung `°°`. Wir möchten Ihnen den Service bieten, alle Untersuchungen an uns zu senden. Wir werden die Aufträge an ein qualitätsgesichertes Laboratorium weiterleiten, welches diese Untersuchungen durchführt. Auf Wunsch können Sie jeden dieser Originalbefunde als Kopie erhalten.
Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass auch Untersuchungen, die normalerweise bei uns im Labor durchgeführt werden, in Notfällen (z.B. längerer Geräteausfall, etc.) an ein qualtitätsgesichertes Fremdlabor weitergesendet werden, damit Sie möglichst zeitnah Ihre Ergebnisse erhalten. Dabei kann es sich sowohl um klinische, mikrobiologische als auch genetische Proben handeln. Obwohl wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität und Sicherheit Ihrer Proben zu gewährleisten, können unvorhergesehene Ereignisse beim Transport oder im Partnerlabor nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ihre Zufriedenheit und die Qualität unserer Diensleistungen haben für uns höchste Priorität.