Wenn Sie mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind, schreibt der Gesetzgeber eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis vor.
Dauer und der Umfang des Abstinenzprogramms richten sich allerdings nach Ihrer persönlichen Problematik und Vorgeschichte. Allein aus der Verkehrsauffälligkeit ist der Umfang nicht ersichtlich.
Seit dem 01.05.2014 gelten die überarbeiteten Beurteilungskriterien in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik (3. Auflage).
Personen, die im Rahmen der MPU eine Abstinenzkontrolle mittels Urinscreening belegen, müssen nach den gültigen CTU-Kriterien zu nicht vorhersehbaren Terminen einbestellt werden und müssen ihren Urin binnen 24 Stunden und unter Sichtkontrolle abgeben.